Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen

Nicht nur für das Finanzamt, sondern auch zur Vorlage bei Banken oder zur Eigendokumentation des Unternehmensverlaufs fertigen wir für Einzelunternehmen,
Kapital- sowie Personengesellschaften Jahresabschlüsse.

Von der Bilanzierung sind häufig Freiberufler aller Art (beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure, Masseure, Journalisten) und auch kleinere Firmen befreit.
Dieser Mandantenkreis erhält dementsprechend die Einnahme-Überschuss-Rechnungen für die Steuerbehörden und gegebenenfalls Kreditinstitute.

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Unsere Öffnungszeiten

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